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 Garantiebedingungen

Aufstellungsbedingungen

 

Holz ist ein lebendiger natürlicher Werkstoff, der sich in seiner Umwelt verändert. Zu den natürlichen Veränderungen des Werkstoffes Holz gehören das Quellen, Schwinden, Verziehen, Reißen und Verfärben. Von Seiten der Verarbeitung her habe ich alles getan, damit sie lange Freudean Ihrem Instrument haben. Aber auch sie müssen einen Beitrag leisten, damit dies so bleibt.

Dazu sollten sie folgendes beachten.

 

Luftfeuchte

 

Die Luftfeuchte in der Umgebung das Instrumentes darf die Grenze von 50 % rel. Luftfeuchte nach unten und 65 % rel. Luftfeuchte nach oben nicht überschreiten. In diesem empfohlenen Feuchtigkeitsbereich tritt die Gleichgewichtsholzfeuchte ein und das Holz arbeitet nicht. Besonders kritisch ist die Unterschreitung der 50 % Grenze, da durch zu große Trockenheit die größten Schäden an ihrem Instrument auftreten können.

Bitte beachten sie, daß fast alle handelsüblichen Hygrometer ( Luftfeuchtemesser ) bereits nach sehr kurzer Zeit nicht mehr richtig anzeigen oder oft gar nicht geeicht sind.

Eine halbjährliche Eichung ist deshalb erforderlich.

 

Zugluft

 

Das Instrument darf keiner Zugluft ausgesetzt werden. Zugluft ist immer trockene Luft, bewegte Luft ist aber zusätzlich in besonders starkem Maße in der Lage, ihrer Umgebung Wasser zu entziehen, auch dan natürlichen werkstoffen ihres Instrumentes. Dies gilt in besonderem Maße während der Heizperiode.

 

Wärmeeinwirkung

 

Das Instrument darf keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein und darf sich nicht im unmittelbaren Einflussbereich der Strahlungswärme von Heizkörpern, Öfen oder anderen Wärmequellen befinden.

 

Fußbodenheizung

 

Fußbodenheizungen sind besonders schädlich für ihr Instrument. Diese Heizugsform trocknet ihr Instrument von unten her aus und wirkt wie eine Herdplatte auf der Ihr Instrument steht.

Zum Schutz sollte das Instrument auf eine Dämmplatte gestellt, oder wenn möglich, im Bereich des Aufstellungsortes die Heizung ausgeschaltet werden.

Eine ausreichende Luftbefeuchtung ist hier unabdingbar!

 

Sonneneinstrahlung

 

Setzen sie ihr Instrument nicht der direkten Sonneneinstrahlung aus. Hölzer verändern sich unter dem Einfluss von UV-Licht, wie es im Sonnenlicht enthalten ist.

 

Schwarz polierte Instrumente sind zwar gegen Farbveränderungen weitgehend unempfindlich, jedoch heizen schwarze Instrumente in der Sonne sehr schnell auf, was sie Stimmung und Regulierung ihres Instrumentes beeinträchtigt. Weiße Instrumente sollten besonders vor Sonne geschützt werden, da sie im Sonnenlicht zu farbveränderungen neigen.

 

Garantieumfang

 

Ich gewäre eine 2 Jährige Garantie auf die von mir durchgeführten Arbeiten an ihrem Instrument und die verbauten neuen Materialien. Dies gilt für Restaurationen und Reparaturen.

 

Für Neuinstrumente gilt eine 2 Jährige Herstellergarantie. Bei manchen Instrumenten auch eine 5 Jährige Herstellergarantie.

 

Für Gebrauchtinstrumente gewäre ich eine 2 Jährige Garantie auf die Funktion des Instrumentes.

 

Schadensfall

 

bei Nichtbeachtung der Garantiebedingungen erfolgt keine Garantieleistung auf diesbezügliche Mängel.

Trockenschäden an hölzernen Teilen des Instrumentes sind grundsätzlich von einer Garantie ausgeschlossen.

 

Schäden durch den Einsatz oder die Benutzung von nicht geeigneten Oberflächenpflegemitteln sind grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen.

 

Sollte es tatsächlich zu einer Inanspruchname der Garantie kommen, behalte ich mir das Recht zur Nachbesserung vor.

 

Der Besitzer muss grundsätzlich eine Reparatur am Standort des Instrumentes ermöglichen.

 

Sollte unter fachlichen Gesichtspunkten eine Instandsetzung vor Ort nicht möglich oder zumutbar sein, entscheide ich, ob das Instrument in meine Werkstatt gebracht wird.

 

Eine Verlängerung der Garantie über das zweite Jahr hinaus ist nicht möglich, auch wenn Teile ersetzt oder nachgebessert wurden.

 

Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit mir nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Garantie bezieht sich auf die Instandsetzung des Instrumentes.

 

Für Farbveränderungen, Oberflächen oder Tastenbeläge übernehme ich keine Garantie. Dies gilt auch dann, wenn Teile nachträglich ausgetauscht werden. Für Farbgleichheit von nachgelieferten Teilen kann keine gewährleistung übernommen werden.

 

Nicht Gegenstand der Garantieleistungen ist selbstverständlich auch jede Form der natürlichen Abnutzung.

 

 

AGB

§ 1 Geltungsbereich: 

Die Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Kaufverträge und Angebote des Verkäufers in der zum Zeitpunkt des Kaufs jeweils gültigen Fassung.

Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich.

§ 2 Inhalt des Vertrages:

Sämtliche Angebote sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.

§ 3 Preise:

Alle Preise verstehen sich freibleibend inkl 19% MWSt. . Der Berechnung werden die am Tag des Kaufabschlusses geltenden Preislisten zugrunde gelegt.

§ 4 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

§ 5 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar" oder „ ... ist der Kaufpreis bis zum - konkretes Datum - zahlbar"). Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Lieferbedingungen:

Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers ab Betrieb Klavierbaumeister Ingo von Sydow-Blumberg, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für Transportschäden wird nicht gehaftet. Der Verkäufer tritt dem Käufer auf dessen Verlangen diesbezügliche Ansprüche gegen den Transportunternehmer ab. Art und Ausmaß von Ansprüchen ergeben sich aus den Geschäftsbedingungen des Transportunternehmens.

§ 9 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden

Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen

bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 12 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Auf alle Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung gilt als Erfüllungsort und als gerichtsstand das Amtsgericht Bad Kreuznach.

 

 

 

Haftungsausschluss

 

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch Setzen eines Links sich die Inhalte der gelinkten Seite zu eigen macht und ggf. mitzuverantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziert.

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